Aktualisiert am 15.06.2010

Aero-Club Walldorf e.V. - Abteilung Fallschirmsport

Mitglied im Deutschen Fallschirmsport Verband e.V.

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 Ausbildung -> Voraussetzung


Ausbildungs- und Lizenzvoraussetzungen

Die Ausbildungsvoraussetzungen werden im "Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §4", der "Luftverkehrs-Zuslassungs-Ordnung (LuftVZO) §§20-37" und der "Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) §42" festgelegt.

Damit man mit der Ausbildung beginnen kann muss man 

  • mindestens 14 Jahre alt sein,
  • bei Minderjährigen die amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters nachweisen und ein
  • Tauglichkeitsattest eines Sport- oder Hausarztes vorlegen.

Zur Erteilung der Lizenz muss man  

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • die vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte nachweisen,
  • eine beglaubigte Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis o. Reisepass),
  • eine Nachweis über die Teilnahme an einen 1.-Hilfe-Kurs und
  • 2 Passbilder vorlegen.
  • Das Tauglichkeitsattest darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Eine theoretische und praktische Prüfung ist ebenfalls abzulegen.

 



Anfängerkurs II 2010